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Abschlussprufung: Spezialkommentar zu den 316 - 324a HGB
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Abschlussprufung: Spezialkommentar zu den 316 - 324a HGB in Franklin, TN
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Mit dem Abschlussprufungsreformgesetz (ARe G) und dem Abschlusspruferaufsichtsreformgesetz (APARe G) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprufungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen vollig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlagigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem ARe G sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprufer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation fur Prufungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen fur die Erbringung von Nichtprufungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB), Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prufungsbericht Neuregelungen der Standards fur den Bestatigungsvermerk ( 322 HGB) Prufungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APARe G bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlusspruferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einfuhrung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitatssicherung, Unabhangigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-Abschlussprufer VO erlautert. Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Rechtsanwalte konnen die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.
Mit dem Abschlussprufungsreformgesetz (ARe G) und dem Abschlusspruferaufsichtsreformgesetz (APARe G) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprufungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen vollig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlagigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem ARe G sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprufer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation fur Prufungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen fur die Erbringung von Nichtprufungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB), Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prufungsbericht Neuregelungen der Standards fur den Bestatigungsvermerk ( 322 HGB) Prufungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APARe G bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlusspruferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einfuhrung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitatssicherung, Unabhangigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-Abschlussprufer VO erlautert. Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Rechtsanwalte konnen die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.