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Bestandsschutz im Konflikt mit dem Naturschutz: Anwendung des europaischen Naturschutzrechts bei genehmigten Infrastrukturvorhaben
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Bestandsschutz im Konflikt mit dem Naturschutz: Anwendung des europaischen Naturschutzrechts bei genehmigten Infrastrukturvorhaben in Franklin, TN
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Bestandsschutz im Konflikt mit dem Naturschutz: Anwendung des europaischen Naturschutzrechts bei genehmigten Infrastrukturvorhaben in Franklin, TN
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Das europaische Naturschutzrecht fordert mit seinem vom effet utile untermauerten Geltungsanspruch den Bestandsschutz heraus. Betreiber von Infrastrukturvorhaben sehen sich in der Praxis mit naturschutzrechtlich begrundeten, nachtraglichen Einschrankungen ihres Vorhabens konfrontiert. Vor diesem Hintergrund untersucht Christian Uffelmann, wie weit ein genehmigungsrechtlicher Bestandsschutz gegenuber behordlichen Einschrankungen reicht, wenn es nach Inbetriebnahme eines bestandskraftig zugelassenen Vorhabens naturschutzrechtliche Konflikte zu bewaltigen gilt. Er arbeitet heraus, in welchem Umfang das unionsrechtlich fundierte Naturschutzrecht Anforderungen an bereits genehmigte Vorhaben herantragt. Auf der Ebene der praktischen Umsetzung entwirft er zudem ein Konzept zur Integration dieser unionsrechtlichen Anforderungen in das nationale Recht.
Das europaische Naturschutzrecht fordert mit seinem vom effet utile untermauerten Geltungsanspruch den Bestandsschutz heraus. Betreiber von Infrastrukturvorhaben sehen sich in der Praxis mit naturschutzrechtlich begrundeten, nachtraglichen Einschrankungen ihres Vorhabens konfrontiert. Vor diesem Hintergrund untersucht Christian Uffelmann, wie weit ein genehmigungsrechtlicher Bestandsschutz gegenuber behordlichen Einschrankungen reicht, wenn es nach Inbetriebnahme eines bestandskraftig zugelassenen Vorhabens naturschutzrechtliche Konflikte zu bewaltigen gilt. Er arbeitet heraus, in welchem Umfang das unionsrechtlich fundierte Naturschutzrecht Anforderungen an bereits genehmigte Vorhaben herantragt. Auf der Ebene der praktischen Umsetzung entwirft er zudem ein Konzept zur Integration dieser unionsrechtlichen Anforderungen in das nationale Recht.

















