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Das Kollisionsrecht der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag: Zugleich ein Beitrag zu den methodischen Grundlagen des (europaischen) Kollisionsrechts
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Das Kollisionsrecht der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag: Zugleich ein Beitrag zu den methodischen Grundlagen des (europaischen) Kollisionsrechts in Franklin, TN
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Das Kollisionsrecht der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag: Zugleich ein Beitrag zu den methodischen Grundlagen des (europaischen) Kollisionsrechts in Franklin, TN
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Jonas Fritsch unterzieht die einschlagigen Kollisionsnormen zur Geschaftsfuhrung ohne Auftrag einer eingehenden Untersuchung. Im Vordergrund steht dabei Art. 11 Rom II-VO, der die autonome deutsche Regelung des Art. 39 EGBGB weitgehend verdrangt hat. Sowohl der Anknupfungsgegenstand als auch die Anknupfungspunkte werden analysiert. Ebenso betrachtet wird das Verhaltnis des Go A-Statuts zu anderen Anknupfungsregimen wie beispielsweise dem Deliktsstatut, wenn etwa die Qualifikation von in materiell-rechtlicher Hinsicht mit Go A-Anspruchen konkurrierenden deliktischen Normen in Rede steht. Daneben wird hinterfragt, wie Anspruche aus auftragsloser Geschaftsfuhrung im internationalen Zustandigkeitsrecht zu behandeln sind. Der Bearbeitung vorangestellt ist ein methoden-theoretischer Grundlagenteil. Hier wird auch der Wert der in der Diskussion oftmals angeführten international-privatrechtlichen Interessen fur die Bildung und Auslegung von Kollisionsnormen kritisch gepruft.
Jonas Fritsch unterzieht die einschlagigen Kollisionsnormen zur Geschaftsfuhrung ohne Auftrag einer eingehenden Untersuchung. Im Vordergrund steht dabei Art. 11 Rom II-VO, der die autonome deutsche Regelung des Art. 39 EGBGB weitgehend verdrangt hat. Sowohl der Anknupfungsgegenstand als auch die Anknupfungspunkte werden analysiert. Ebenso betrachtet wird das Verhaltnis des Go A-Statuts zu anderen Anknupfungsregimen wie beispielsweise dem Deliktsstatut, wenn etwa die Qualifikation von in materiell-rechtlicher Hinsicht mit Go A-Anspruchen konkurrierenden deliktischen Normen in Rede steht. Daneben wird hinterfragt, wie Anspruche aus auftragsloser Geschaftsfuhrung im internationalen Zustandigkeitsrecht zu behandeln sind. Der Bearbeitung vorangestellt ist ein methoden-theoretischer Grundlagenteil. Hier wird auch der Wert der in der Diskussion oftmals angeführten international-privatrechtlichen Interessen fur die Bildung und Auslegung von Kollisionsnormen kritisch gepruft.