Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universität Gießen (Institut für Heil- und Sonderpädagogik), Veranstaltung: Integration und Inklusion - Anspruch oder Wirklichkeit?, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forderung nach Integration ist nicht nur ein idealistischer Gleichberechtigungsgedanke, sondern gesetzlich fixiert. So besagt Abschnitt 6, §29, Artikel (2) der 6. Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes von 2007: „Sonderpädagogische Förderung sollen Grundschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren durch gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann.“ Der Gesamtschulausschuss des BER, um beim erwähnten Beispiel zu bleiben, forderte zur Umsetzung desselben konkret: spezielle pädagogische Qualifikationen der entsprechenden GesamtschullehrerInnen, eine verstärkte Zusammenarbeit der Gesamtschulen mit Förderschulen und außerschulischen Einrichtungen wie Trägern der Jugendhilfe, des weiteren die Anstellung von SchulsozialarbeiterInnen, ein verbessertes Entscheidungsverfahren über die weitere Schullaufbahn des betroffenes Kindes sowie den Ausbau der Gesamtschulen zu Ganztagsschulen. Diese Arbeit erörtert, ob und in wieweit diese Forderungen der Realität entsprechen und welche weiteren Überlegungen und Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung von Integrationskonzepten ergeben können, dieses geschieht hier anhand eines Praxisbeispiels der Oberschule mit Grundschulteil in Glöwen, Land Brandenburg.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universität Gießen (Institut für Heil- und Sonderpädagogik), Veranstaltung: Integration und Inklusion - Anspruch oder Wirklichkeit?, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forderung nach Integration ist nicht nur ein idealistischer Gleichberechtigungsgedanke, sondern gesetzlich fixiert. So besagt Abschnitt 6, §29, Artikel (2) der 6. Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes von 2007: „Sonderpädagogische Förderung sollen Grundschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren durch gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann.“ Der Gesamtschulausschuss des BER, um beim erwähnten Beispiel zu bleiben, forderte zur Umsetzung desselben konkret: spezielle pädagogische Qualifikationen der entsprechenden GesamtschullehrerInnen, eine verstärkte Zusammenarbeit der Gesamtschulen mit Förderschulen und außerschulischen Einrichtungen wie Trägern der Jugendhilfe, des weiteren die Anstellung von SchulsozialarbeiterInnen, ein verbessertes Entscheidungsverfahren über die weitere Schullaufbahn des betroffenes Kindes sowie den Ausbau der Gesamtschulen zu Ganztagsschulen. Diese Arbeit erörtert, ob und in wieweit diese Forderungen der Realität entsprechen und welche weiteren Überlegungen und Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung von Integrationskonzepten ergeben können, dieses geschieht hier anhand eines Praxisbeispiels der Oberschule mit Grundschulteil in Glöwen, Land Brandenburg.
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