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Die Aufsichtspflicht der Eltern ueber ihre Kinder i. S. d. 832 Abs. 1 BGB
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Die Aufsichtspflicht der Eltern ueber ihre Kinder i. S. d. 832 Abs. 1 BGB in Franklin, TN
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Die Aufsichtspflicht der Eltern ueber ihre Kinder i. S. d. 832 Abs. 1 BGB in Franklin, TN
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Die Autorin untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Schadensersatzpflicht von Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht sachgerecht ist. Ausgangspunkt ist zunächst eine eingehende Analyse der umfangreichen Rechtsprechung zu § 832 Abs. 1 BGB. In einem zweiten Teil wird die Einbindung des § 832 Abs. 1 BGB in die Gesamtrechtsordnung untersucht. Ein Schwergewicht liegt dabei auf den familienrechtlichen Regelungen zur Kindeserziehung und deren verfassungsrechtlicher Verankerung. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung finden weiterhin erziehungswissenschaftliche Ansätze Raum. Anschließend wird der Frage nachgegangen, welchen Einfluß bestehende Haftpflichtversicherungen auf die Ersatzpflicht der Eltern haben und ob Kinder grundsätzlich ein zu versicherndes Risiko darstellen. Aus der Gesamtbetrachtung gewinnt die Autorin ein von der bisherigen Rechtsprechung abweichendes Verständnis von der Aufsichtspflicht der Eltern.
Die Autorin untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Schadensersatzpflicht von Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht sachgerecht ist. Ausgangspunkt ist zunächst eine eingehende Analyse der umfangreichen Rechtsprechung zu § 832 Abs. 1 BGB. In einem zweiten Teil wird die Einbindung des § 832 Abs. 1 BGB in die Gesamtrechtsordnung untersucht. Ein Schwergewicht liegt dabei auf den familienrechtlichen Regelungen zur Kindeserziehung und deren verfassungsrechtlicher Verankerung. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung finden weiterhin erziehungswissenschaftliche Ansätze Raum. Anschließend wird der Frage nachgegangen, welchen Einfluß bestehende Haftpflichtversicherungen auf die Ersatzpflicht der Eltern haben und ob Kinder grundsätzlich ein zu versicherndes Risiko darstellen. Aus der Gesamtbetrachtung gewinnt die Autorin ein von der bisherigen Rechtsprechung abweichendes Verständnis von der Aufsichtspflicht der Eltern.

















