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Die Kronzeugenregelung im EG-Kartellrecht

Die Kronzeugenregelung im EG-Kartellrecht in Franklin, TN

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Masterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Freier Wettbewerb ist Voraussetzung und grundlegendes Steuerungsprinzip der Marktwirtschaft. Nicht selten koordinieren gewisse Unternehmen in der Praxis jedoch ihr Verhalten z.B. durch geheime Absprachen (Kartelle), um dem Wettbewerbsdruck in einem Teilbereich oder sogar auf dem gesamten Markt zu entgehen. Die schwierigste Aufgabe im Kampf gegen Hardcore-Kartelle ist, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen, die solche Kartelle umgibt, und die zunehmend raffinierten Methoden der Unternehmen zu entlarven, mit denen sie ihr abgestimmtes Verhalten verschleiern. Da Kartelle geheim sind, ist ihre Aufdeckung und Untersuchung ohne Mitwirkung Beteiligter äußerst schwierig. Da es sowohl aus Sicht der Wirtschaft als auch für den Verbraucher von größerem Interesse ist, Kartelle zu beseitigen, als mit der Behörde kooperierende Unternehmen mit einer Geldbuße zu bestrafen, wurde 1996 auf EU-Ebene eine sogenannte „Kronzeugenregelung“ eingeführt, anhand derer Unternehmen, die durch ihre Zusammenarbeit ein Kartell sprengen, künftig in der EU straffrei ausgehen bzw. eine Geldbußenermäßigung als Gegenleistung für die Offenlegung der Informationen über das Kartell erhalten. Am 13. Februar 2002 verabschiedete die Europäische Kommission die Neufassung der Kronzeugenregelung aus dem Jahr 1996, wonach das erste Kartellmitglied, das entweder ein noch unentdecktes Kartell aufdeckte oder den Nachweis eines solchen ermöglichte, keine Geldstrafe mehr zahlen musste. Diese Regelung erwies sich als besonders effizient zur Aufdeckung, Unterminierung und Beendigung von Kartellen, weshalb auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten ähnliche Bestimmungen erlassen wurden. Die Kronzeugenregelung wurde in den letzten Jahren mehrmals von der Kommission überarbeitet. Die letzte überarbeitete Fassung wurde am 07. Dezember 2006 veröffentlicht. Mit Hilfe der neuen Kronzeugenregelung soll der Kronzeuge besser angeleitet, das Verfahren transparenter gestaltet und an Kartellen beteiligte Unternehmen noch häufiger veranlasst werden, die verbotenen Verhaltensweisen den Wettbewerbsbehörden zu melden.
Masterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Freier Wettbewerb ist Voraussetzung und grundlegendes Steuerungsprinzip der Marktwirtschaft. Nicht selten koordinieren gewisse Unternehmen in der Praxis jedoch ihr Verhalten z.B. durch geheime Absprachen (Kartelle), um dem Wettbewerbsdruck in einem Teilbereich oder sogar auf dem gesamten Markt zu entgehen. Die schwierigste Aufgabe im Kampf gegen Hardcore-Kartelle ist, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen, die solche Kartelle umgibt, und die zunehmend raffinierten Methoden der Unternehmen zu entlarven, mit denen sie ihr abgestimmtes Verhalten verschleiern. Da Kartelle geheim sind, ist ihre Aufdeckung und Untersuchung ohne Mitwirkung Beteiligter äußerst schwierig. Da es sowohl aus Sicht der Wirtschaft als auch für den Verbraucher von größerem Interesse ist, Kartelle zu beseitigen, als mit der Behörde kooperierende Unternehmen mit einer Geldbuße zu bestrafen, wurde 1996 auf EU-Ebene eine sogenannte „Kronzeugenregelung“ eingeführt, anhand derer Unternehmen, die durch ihre Zusammenarbeit ein Kartell sprengen, künftig in der EU straffrei ausgehen bzw. eine Geldbußenermäßigung als Gegenleistung für die Offenlegung der Informationen über das Kartell erhalten. Am 13. Februar 2002 verabschiedete die Europäische Kommission die Neufassung der Kronzeugenregelung aus dem Jahr 1996, wonach das erste Kartellmitglied, das entweder ein noch unentdecktes Kartell aufdeckte oder den Nachweis eines solchen ermöglichte, keine Geldstrafe mehr zahlen musste. Diese Regelung erwies sich als besonders effizient zur Aufdeckung, Unterminierung und Beendigung von Kartellen, weshalb auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten ähnliche Bestimmungen erlassen wurden. Die Kronzeugenregelung wurde in den letzten Jahren mehrmals von der Kommission überarbeitet. Die letzte überarbeitete Fassung wurde am 07. Dezember 2006 veröffentlicht. Mit Hilfe der neuen Kronzeugenregelung soll der Kronzeuge besser angeleitet, das Verfahren transparenter gestaltet und an Kartellen beteiligte Unternehmen noch häufiger veranlasst werden, die verbotenen Verhaltensweisen den Wettbewerbsbehörden zu melden.

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