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Die relative Gesellschafterstellung im GmbH-Recht: Ein Beitrag zur Rechtssicherheit
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Die relative Gesellschafterstellung im GmbH-Recht: Ein Beitrag zur Rechtssicherheit in Franklin, TN
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Seit 2008 besteht die relative Gesellschafterstellung im Gmb H-Recht in 16 Abs. 1 Satz 1 Gmb HG. Die Norm hat fur die Innenverfassung der Gmb H grundlegende Bedeutung. Sie allein bestimmt, wer mitgliedschaftliche Rechte ausuben darf. Egal ob bei Geschaftsfuhrerbestellungen, Gewinnausschuttungen, Satzungsanderungen oder anderen Beschlussen ist stets der Inhalt der Gesellschafterliste entscheidend. Beteiligen sich Nichtlistengesellschafter, droht die Beschlussnichtigkeit. Die hohe praktische Relevanz der Vorschrift zeigt sich an der zunehmenden Zahl ober- und hochstgerichtlicher Entscheidungen. Miller zeichnet die historischen Hintergrunde seit Mitte des 19. Jahrhunderts nach, ordnet die Vorschrift dogmatisch ein, beschreibt deren Wirkungen und sortiert unter sorgfaltiger Analyse der Meinungsvielfalt die Grenzen der relativen Gesellschafterstellung. Dabei wird die fast einhellig akzeptierte Grenze der Zurechnung erstmals ausfuhrlich teleologisch hinterfragt. Die Arbeit prasentiert insgesamt eine rechtssichere Lesart der Regelung.
Seit 2008 besteht die relative Gesellschafterstellung im Gmb H-Recht in 16 Abs. 1 Satz 1 Gmb HG. Die Norm hat fur die Innenverfassung der Gmb H grundlegende Bedeutung. Sie allein bestimmt, wer mitgliedschaftliche Rechte ausuben darf. Egal ob bei Geschaftsfuhrerbestellungen, Gewinnausschuttungen, Satzungsanderungen oder anderen Beschlussen ist stets der Inhalt der Gesellschafterliste entscheidend. Beteiligen sich Nichtlistengesellschafter, droht die Beschlussnichtigkeit. Die hohe praktische Relevanz der Vorschrift zeigt sich an der zunehmenden Zahl ober- und hochstgerichtlicher Entscheidungen. Miller zeichnet die historischen Hintergrunde seit Mitte des 19. Jahrhunderts nach, ordnet die Vorschrift dogmatisch ein, beschreibt deren Wirkungen und sortiert unter sorgfaltiger Analyse der Meinungsvielfalt die Grenzen der relativen Gesellschafterstellung. Dabei wird die fast einhellig akzeptierte Grenze der Zurechnung erstmals ausfuhrlich teleologisch hinterfragt. Die Arbeit prasentiert insgesamt eine rechtssichere Lesart der Regelung.

















