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Die seew�rtige Grenze des Festlandsockels: Geschichte, Entwicklung und lex lata eines seev�lkerrechtlichen Grundproblems
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Die seew�rtige Grenze des Festlandsockels: Geschichte, Entwicklung und lex lata eines seev�lkerrechtlichen Grundproblems in Franklin, TN
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Die seew�rtige Grenze des Festlandsockels: Geschichte, Entwicklung und lex lata eines seev�lkerrechtlichen Grundproblems in Franklin, TN
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Im inner space 1 tauchen ebenso wie im Weltraum, dem outer space, schwie- rige Abgrenzungsprobleme auf. Fast so umstritten wie die seewärtige Fest- landsockelgrenze ist die Grenze zwischen nationalem Luftraum und dem Weltraum 2. Während aber hier die Probleme aus praktischen Gründen weni- ger dringend erscheinen, wird die seewärtige Festlandsockelbegrenzung von den verschiedensten Seiten als Angelpunkt einer zukünftigen Seerechtsord- nung bezeichnet. Die leidige Grenzfrage droht großartige wie nüchtern bescheidene Vorstellungen von der künftigen rechtlichen Ordnung der Meere in den Bereich des Spekulativen zu rücken. Die mit Enthusiasmus eingeleite- ten Bemühungen im Rahmen der UN zur Internationalisierung des Meeres- bodens hängen ohne Lösung dieser Frage in der Luft. Die von allen Staaten geteilte Auffassung, daß es jenseits der nationalen Unterwassergebiete Be- reiche gäbe, die das "common heritage of mankind" seien, erscheint so lange belanglos, wie nicht geklärt ist, wo dieser Bereich beginnt. Die Entwicklung im Rahmen des UN-Meeresbodenausschusses schien eine Lösung anzudeuten: das Aufgehen des Festlandsockels im Konzept der 200 sm-Wirtschaftszone. Diese Zone, die in jeder ihrer vorgeschlagenen Aus- gestaltungen weite Teile des Meeresbodens und der Wassersäule unter die Kontrolle der Küstenstaaten stellt, hätte der Preis für die fehlende Be- stimmtheit der nationalen seewärtigen Grenze sein können. Es zeigte sich jedoch schon vor der 3. UN-Seerechtskonferenz, daß Staaten, die meinten, durch die FSK weitergehende Rechte erworben zu haben, nicht bereit sind, darauf zu verzichten.
Im inner space 1 tauchen ebenso wie im Weltraum, dem outer space, schwie- rige Abgrenzungsprobleme auf. Fast so umstritten wie die seewärtige Fest- landsockelgrenze ist die Grenze zwischen nationalem Luftraum und dem Weltraum 2. Während aber hier die Probleme aus praktischen Gründen weni- ger dringend erscheinen, wird die seewärtige Festlandsockelbegrenzung von den verschiedensten Seiten als Angelpunkt einer zukünftigen Seerechtsord- nung bezeichnet. Die leidige Grenzfrage droht großartige wie nüchtern bescheidene Vorstellungen von der künftigen rechtlichen Ordnung der Meere in den Bereich des Spekulativen zu rücken. Die mit Enthusiasmus eingeleite- ten Bemühungen im Rahmen der UN zur Internationalisierung des Meeres- bodens hängen ohne Lösung dieser Frage in der Luft. Die von allen Staaten geteilte Auffassung, daß es jenseits der nationalen Unterwassergebiete Be- reiche gäbe, die das "common heritage of mankind" seien, erscheint so lange belanglos, wie nicht geklärt ist, wo dieser Bereich beginnt. Die Entwicklung im Rahmen des UN-Meeresbodenausschusses schien eine Lösung anzudeuten: das Aufgehen des Festlandsockels im Konzept der 200 sm-Wirtschaftszone. Diese Zone, die in jeder ihrer vorgeschlagenen Aus- gestaltungen weite Teile des Meeresbodens und der Wassersäule unter die Kontrolle der Küstenstaaten stellt, hätte der Preis für die fehlende Be- stimmtheit der nationalen seewärtigen Grenze sein können. Es zeigte sich jedoch schon vor der 3. UN-Seerechtskonferenz, daß Staaten, die meinten, durch die FSK weitergehende Rechte erworben zu haben, nicht bereit sind, darauf zu verzichten.