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Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin: Mit einem Beitrag Stadtgeschichte Berlins als wissenschaftliche Disziplin. Paul Clauswitz und der Beginn einer selbständigen Berlin-Geschichtsschreibung

Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin: Mit einem Beitrag Stadtgeschichte Berlins als wissenschaftliche Disziplin. Paul Clauswitz und der Beginn einer selbständigen Berlin-Geschichtsschreibung in Franklin, TN

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Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin: Mit einem Beitrag Stadtgeschichte Berlins als wissenschaftliche Disziplin. Paul Clauswitz und der Beginn einer selbständigen Berlin-Geschichtsschreibung

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Der Name des Freiherrn vom Stein bleibt bis heute verbunden mit den nach ihm benannten Reformen des preußischen Staates. Als der dauerhafteste Teil dieses Reformwerks erwies sich die Städteordnung vom 19. 11. 1808, mit der den Städten eine weitgehende Selbstverwaltung eingeräumt wurde. Zwar blieb die freie Betätigung in der Selbstverwaltung damals noch an Besitz und Bildung gebunden. In dieseJ?, Grenzen aber wurden erstmals Bürgerschaften gebildet und Bürgerrechte sowie Bürgerpflichten des einzelnen konstituiert. Berlin erhielt so die Chance, die Kraft seiner Bürger zur Entfaltung kommen zu lassen. Dies war eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Aufstieg dieser zunächst kleinen Provinzstadt zu einem der geistigen und politischen Zentren Europas. Auch heute ist die Stärkung von Selbstverantwortung oft die überzeugende Antwort auf neue Herausforderungen am Ende des 20. Jahrhunderts. Ich freue mich, daß zur 750-Jahr-Feier im Jahre 1987 an die Städteordnung und an die gediegenste Darstellung und Wertung ihrer Praxis in Berlin durch Paul Clauswitz erinnert wird. Damit wird ein zentrales Werk über die Geschichte Berlins wiederauf ge­ legt, das 100 Jahre nach der Stein'schen Städteordnung entstand. Möge die Lektüre dieses neuen und zugleich alten Buches einem Historiker, einem Archivar oder auch nur jedem Freund Berlins die Kontinuität und die Diskontinuität der Geschichte Berlins beispielhaft vor Augen führen. Berlin, Januar 1986 Eberhard Diepgen Regierender Bürgermeister von Berlin Vorwort Paul Clauswitz' Standardwerk über die Städteordnung verdient noch heute besonde­ res Interesse. Mit dieser Monographie zur modernen Stadtrechtsgeschichte Berlins liegt eine maßstabsetzende Untersuchung von wissenschaftshistorischem Rang vor.
Der Name des Freiherrn vom Stein bleibt bis heute verbunden mit den nach ihm benannten Reformen des preußischen Staates. Als der dauerhafteste Teil dieses Reformwerks erwies sich die Städteordnung vom 19. 11. 1808, mit der den Städten eine weitgehende Selbstverwaltung eingeräumt wurde. Zwar blieb die freie Betätigung in der Selbstverwaltung damals noch an Besitz und Bildung gebunden. In dieseJ?, Grenzen aber wurden erstmals Bürgerschaften gebildet und Bürgerrechte sowie Bürgerpflichten des einzelnen konstituiert. Berlin erhielt so die Chance, die Kraft seiner Bürger zur Entfaltung kommen zu lassen. Dies war eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Aufstieg dieser zunächst kleinen Provinzstadt zu einem der geistigen und politischen Zentren Europas. Auch heute ist die Stärkung von Selbstverantwortung oft die überzeugende Antwort auf neue Herausforderungen am Ende des 20. Jahrhunderts. Ich freue mich, daß zur 750-Jahr-Feier im Jahre 1987 an die Städteordnung und an die gediegenste Darstellung und Wertung ihrer Praxis in Berlin durch Paul Clauswitz erinnert wird. Damit wird ein zentrales Werk über die Geschichte Berlins wiederauf ge­ legt, das 100 Jahre nach der Stein'schen Städteordnung entstand. Möge die Lektüre dieses neuen und zugleich alten Buches einem Historiker, einem Archivar oder auch nur jedem Freund Berlins die Kontinuität und die Diskontinuität der Geschichte Berlins beispielhaft vor Augen führen. Berlin, Januar 1986 Eberhard Diepgen Regierender Bürgermeister von Berlin Vorwort Paul Clauswitz' Standardwerk über die Städteordnung verdient noch heute besonde­ res Interesse. Mit dieser Monographie zur modernen Stadtrechtsgeschichte Berlins liegt eine maßstabsetzende Untersuchung von wissenschaftshistorischem Rang vor.

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