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Fortschreitende Militarkooperationen: Neue Herausforderungen fur den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt
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Fortschreitende Militarkooperationen: Neue Herausforderungen fur den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt in Franklin, TN
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Staatliche Kooperationen bei der Aufstellung und dem Einsatz von Streitkraften sind keine neuartige Entwicklung. Dennoch ist seit einiger Zeit eine neue Dynamik zu beobachten: bestehende Kooperationen werden vertieft und zusatzliche Projekte geschaffen. Dabei nimmt die Bundesrepublik - ihrem eigenen Anspruch gemass - eine gewichtige Rolle ein. Chris Gutmann stellt die bedeutendsten Kooperationsprojekte dar, untersucht, inwieweit die Ausgestaltung des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts dieser fortschreitenden militarischen Integration noch gerecht zu werden vermag und lotet die verfassungsrechtlichen Spielraume fur eine Anpassung dieses Bauprinzips des Grundgesetzes aus. Dabei unterzieht er auch die Arbeiten der Ruhe-Kommission einer kritischen Analyse. Daruber hinaus geht er der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen sogenannte "Vorratsbeschlusse" in verfassungskonformer Weise eingeführt und gefasst werden konnten.
Staatliche Kooperationen bei der Aufstellung und dem Einsatz von Streitkraften sind keine neuartige Entwicklung. Dennoch ist seit einiger Zeit eine neue Dynamik zu beobachten: bestehende Kooperationen werden vertieft und zusatzliche Projekte geschaffen. Dabei nimmt die Bundesrepublik - ihrem eigenen Anspruch gemass - eine gewichtige Rolle ein. Chris Gutmann stellt die bedeutendsten Kooperationsprojekte dar, untersucht, inwieweit die Ausgestaltung des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts dieser fortschreitenden militarischen Integration noch gerecht zu werden vermag und lotet die verfassungsrechtlichen Spielraume fur eine Anpassung dieses Bauprinzips des Grundgesetzes aus. Dabei unterzieht er auch die Arbeiten der Ruhe-Kommission einer kritischen Analyse. Daruber hinaus geht er der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen sogenannte "Vorratsbeschlusse" in verfassungskonformer Weise eingeführt und gefasst werden konnten.