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Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsbeteiligungen: Ein Beitrag zur Kompetenzabgrenzung zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht
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Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsbeteiligungen: Ein Beitrag zur Kompetenzabgrenzung zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht in Franklin, TN
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Nach der grundsätzlichen Anerkennung der Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen durch den BGH hat sich der juristische Diskurs von der Zulässigkeit hin zu den Grenzen der Testamentsvollstreckung verlagert. Insoweit bestehen weiterhin große Unsicherheiten. Insbesondere die Reichweite der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers im Kernbereich der Mitgliedschaft sowie die Frage, ob der Testamentsvollstrecker den Gesellschafter-Erben auch ohne dessen Zustimmung über die Mittel des Nachlasses hinaus persönlich verpflichten kann, werden je nach Beteiligungsart und gesellschaftlicher Mitwirkungshandlung unterschiedlich beurteilt. Dies ist sowohl dogmatisch als auch in den praktischen Konsequenzen oftmals wenig überzeugend. Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, Umfang und Schranken der Testamentsvollstreckung im Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht rechtsformübergreifend und in allgemeingültiger Weise zu bestimmen.
Nach der grundsätzlichen Anerkennung der Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen durch den BGH hat sich der juristische Diskurs von der Zulässigkeit hin zu den Grenzen der Testamentsvollstreckung verlagert. Insoweit bestehen weiterhin große Unsicherheiten. Insbesondere die Reichweite der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers im Kernbereich der Mitgliedschaft sowie die Frage, ob der Testamentsvollstrecker den Gesellschafter-Erben auch ohne dessen Zustimmung über die Mittel des Nachlasses hinaus persönlich verpflichten kann, werden je nach Beteiligungsart und gesellschaftlicher Mitwirkungshandlung unterschiedlich beurteilt. Dies ist sowohl dogmatisch als auch in den praktischen Konsequenzen oftmals wenig überzeugend. Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, Umfang und Schranken der Testamentsvollstreckung im Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht rechtsformübergreifend und in allgemeingültiger Weise zu bestimmen.