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Willens- und Erklärungstheorie bei Steuerverwaltungsakten
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Willens- und Erklärungstheorie bei Steuerverwaltungsakten in Franklin, TN
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Willens- und Erklärungstheorie bei Steuerverwaltungsakten in Franklin, TN
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Verwaltungs- und Steuerverwaltungsakte sind im Hinblick auf Rechtsmängel, die ihren Inhalt betreffen, literarisch und judiziell gut erforscht. Probleme, die bei der Entstehung von Verwaltungsakten auftreten können, wurden hingegen weniger umfassend behandelt. Die aus dem Zivilrecht vertraute Lehre, dass die Inhalte von Rechtsgeschäften sich nach dem tatsächlich Erklärten und nicht nach dem Gewollten bestimmen, wird gemeinhin unbesehen in das Verwaltungsrecht übertragen.
Im Steuerrecht haben sich verfahrensrechtliche Besonderheiten entwickelt, die zu stärkeren Abweichungen von der Erklärungstheorie geführt haben als im allgemeinen Verwaltungsrecht. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung geht auf bereits vom Reichsfinanzhof entwickelte Grundsätze zurück. Hierbei steht das von der Finanzbehörde Gewollte zu Lasten des Steuerpflichtigen im Vordergrund. Anhand ausgewählter Einzelprobleme stellt Claudia Heibeyn die Auswirkungen der Erklärungstheorie auf die Entstehung und das Wirksamwerden von Steuerverwaltungsakten dar.
Im Steuerrecht haben sich verfahrensrechtliche Besonderheiten entwickelt, die zu stärkeren Abweichungen von der Erklärungstheorie geführt haben als im allgemeinen Verwaltungsrecht. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung geht auf bereits vom Reichsfinanzhof entwickelte Grundsätze zurück. Hierbei steht das von der Finanzbehörde Gewollte zu Lasten des Steuerpflichtigen im Vordergrund. Anhand ausgewählter Einzelprobleme stellt Claudia Heibeyn die Auswirkungen der Erklärungstheorie auf die Entstehung und das Wirksamwerden von Steuerverwaltungsakten dar.
Verwaltungs- und Steuerverwaltungsakte sind im Hinblick auf Rechtsmängel, die ihren Inhalt betreffen, literarisch und judiziell gut erforscht. Probleme, die bei der Entstehung von Verwaltungsakten auftreten können, wurden hingegen weniger umfassend behandelt. Die aus dem Zivilrecht vertraute Lehre, dass die Inhalte von Rechtsgeschäften sich nach dem tatsächlich Erklärten und nicht nach dem Gewollten bestimmen, wird gemeinhin unbesehen in das Verwaltungsrecht übertragen.
Im Steuerrecht haben sich verfahrensrechtliche Besonderheiten entwickelt, die zu stärkeren Abweichungen von der Erklärungstheorie geführt haben als im allgemeinen Verwaltungsrecht. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung geht auf bereits vom Reichsfinanzhof entwickelte Grundsätze zurück. Hierbei steht das von der Finanzbehörde Gewollte zu Lasten des Steuerpflichtigen im Vordergrund. Anhand ausgewählter Einzelprobleme stellt Claudia Heibeyn die Auswirkungen der Erklärungstheorie auf die Entstehung und das Wirksamwerden von Steuerverwaltungsakten dar.
Im Steuerrecht haben sich verfahrensrechtliche Besonderheiten entwickelt, die zu stärkeren Abweichungen von der Erklärungstheorie geführt haben als im allgemeinen Verwaltungsrecht. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung geht auf bereits vom Reichsfinanzhof entwickelte Grundsätze zurück. Hierbei steht das von der Finanzbehörde Gewollte zu Lasten des Steuerpflichtigen im Vordergrund. Anhand ausgewählter Einzelprobleme stellt Claudia Heibeyn die Auswirkungen der Erklärungstheorie auf die Entstehung und das Wirksamwerden von Steuerverwaltungsakten dar.